Chianti DOCG & Chianti Classico DOCG
Der berühmteste
italienische Wein wird in sieben Bereichen der mittleren Toskana erzeugt, das
sich von Florenz bis Siena hinaus südwärts zwischen den Küstenbergen
und den Apenninen erstreckt.
Das Herzstück,
das sog. Chianti-Classico-Gebiet umfaßt u.a. die Gemeinden von Castellina,
Gaiole und Greve sowie Teile von Barberino Val d'Elsa, Poggibonsi und Tavarnelle
Val di Pesa. Die Erzeuger im Chianti-Classico-Gebiet haben 1924 eine Schutzgemeinschaft
(Consorzio) gegründet, das unter dem Bildsymbol des Schwarzen Hahns (Gallo
Nero) die Einhaltung der Qualitätsvorschriften überwacht.
Die übrigen sechs
klassifizierten Chianti Anbauzonen sind Colli Aretini, Colli Fiorentini, Colline
Pisane, Colli Senesi, Montalbano und Rufina. Diese bilden das sog. Chianti-Putto-Gebiet.
Jeder Bereich hat seinen
eigenen Boden und sein eigenes Mikroklima. So steht der Name Chianti nicht für
einen einheitlichen Wein, sondern für eine Vielfalt an Weinen. Leider auch
für die Massenware, die es für 3,99 DM beim Discounter gibt, die wohl
trinkbar ist, und sogar besser schmeckt, als es der niedrige Preis vermuten
läßt, doch die mit dem Charisma eines Chianti nichts mehr gemein
hat.
1984 wurde das gesamte
Chianti-Gebiet zur DOCG befördert. Dabei wurde der Anteil der Rebsorten
wie folgt festgelegt:
Sangiovese (die kleinen
Beeren dieser Rotweinrebsorte mit dicker Schale verleihen dem Wein seine rubinrote
Farbe, die mit wachsendem Alterungsprozeß einen Einschlag ins Granatrot
erhält, seinen Duft nach Gewürzen und kleinen Waldfrüchten sowie
seine elegante samtige Struktur) 75 - 90 %,
Cannaiolo rosso (eine
ausgesprochen robuste Rotweinrebsorte) 5 - 10 %,
Trebbiano Toscano (zählt
zu den guten Weißweinrebsorten) und Malvasia (ertragreiche Sorte) zusammen
beim Chianti Classico 2 - 5 % / beim Chianti Putto 5 - 10 %,
zusätzlich zugelassene
Rotweinrebsorten maximal 10 %.
Die Maximalproduktion
darf 75 dz oder 52,5 hl pro Hektar bzw 3 kg pro Rebstock nicht überschreiten.
Der Mindestalkoholgrad beträgt 12 % Vol. (bei Riserva 12,5 % Vol.).
Weine, die nicht dieser
Vorschrift entsprechen, müssen unabhängig von der Qualität als
Vino da Tavola bezeichnet werden.
1994 wurde für
das Chianti-Classico-Gebiet eine eigene DOCG-Regelung beantragt, die u.a. nunmehr
folgende Traubenzusammensetzungen zuläßt:
Sangiovese 75 - 100
% / Cannaiolo 0 - 10 % / Trebbiano und Malvasia zusammen 0 - 6 % / übrige
zugelassene Rotweinrebsorten 0 - 15 %. Eine Riserva darf nach dieser Neuregelung
keine Weißwein-Anteile mehr enthalten und muß mindestens 2 Jahre
im Faß und 3 Monate in der Flasche reifen.